Deutscher Bundestag|27.09.2023

PRESSEMITTEILUNG

Änderungswünsche für Reform des Pflegestudiums

Berlin (kkdp)·Gesundheits- und Bildungsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, fordern aber Nachbesserungen in einigen Regelungsdetails. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird ebenso unterstützt wie die neue Ausrichtung als duales Studium. Kritisch gesehen wird unter anderem die Finanzierung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf (20/8105) zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten neben der hochschulischen Pflegeausbildung auch einen praktischen Ausbildungsanteil absolvieren. Die praktische Ausbildung wird der Vorlage zufolge aus einem Ausgleichsfonds finanziert, in den Bund, Länder, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen.

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt die Zahl der Pflegestudenten hinter den Erwartungen zurück. Im Vergleich dazu sei bei der 2020 vollakademisierten Hebammenausbildung ein stetig steigender Trend zu beobachten. Eine Sprecherin der DKG machte in der Anhörung deutlich, dass die Pflege immer komplexer werde und der Bedarf auch an akademisch ausgebildeten Pflegekräfte groß sei.

Auch der GKV-Spitzenverband erklärte, die hochschulische Pflegeausbildung sei angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen mit komplexen multimorbiden Zuständen ein relevantes Thema für die Versorgung. Die GKV sieht allerdings die Finanzierung kritisch. Die akademische Ausbildung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die Finanzierungsverantwortung liege bei den Bundesländern beziehungsweise beim Bund. Eine Kostenverlagerung auf die Kranken- und Pflegeversicherung werde abgelehnt.

Die Gewerkschaft verdi sprach von einer überfälligen Reform. Allerdings müsse überzeugend festgelegt werden, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere. Als zentrales Differenzkriterium sei bislang die "Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse" vorgesehen. Eine klare Trennung zwischen einer komplexen und hochkomplexen Pflegesituation sei aber nicht immer möglich und auch nicht sinnvoll, da sich der Zustand des Patienten schnell ändern könne.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte die Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen, die überwiegend durch Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen getragen würden. Auch andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung kritisch zu den höheren Eigenanteilen und forderten andere Finanzierungslösungen. Nötig sei dazu ein pflegepolitisches Gesamtkonzept.

Pressekontakt:

Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik