Deutscher Bundestag|17.07.2023

PRESSEMITTEILUNG

Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig

Berlin (kkdp)·Die elektronische Patientenakte (ePA) bildet nach Angaben der Bundesregierung das Herzstück des digitalen Gesundheitswesens. Damit Patienten und Leistungserbringer möglichst schnell von den Potenzialen profitierten, solle die Bereitstellung der ePA erleichtert und ihre flächendeckende Einführung weiter beschleunigt werden, heißt es in der Antwort (20/7709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7465) der AfD-Fraktion.

In der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege sei das Ziel verankert, dass mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte verfügen sollen. Mit dem geplanten Digitalgesetz würden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die ePA als widerspruchsbasierte Anwendung (Opt-out) flächendeckend einzuführen.

Für alle gesetzlich Versicherten werde künftig eine ePA bereitgestellt, die relevante Gesundheitsdaten enthalte und den Leistungserbringern bei Behandlungen zur Verfügung stehe. Wer das nicht wolle, könne widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibe freiwillig. Versicherte dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden, wenn sie von ihren Rechten Gebrauch machten.

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