Deutscher Bundestag|23.10.2023
PRESSEMITTEILUNG
Empfehlungen zur Finanzierung der Pflegeversicherung
Berlin (kkdp)·Zur langfristigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) will die Bundesregierung bis Ende Mai 2024 Empfehlungen vorlegen. Bei der Erarbeitung seien neben dem Bundesgesundheitsministerium auch verschiedene weitere Ministerien sowie die Länder beteiligt, heißt es in der Antwort (20/8756) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8505) der Unionsfraktion.
Bei der Erarbeitung der Vorschläge soll auch die rechnerisch zu erwartende Entwicklung der Beitragssätze in der SPV betrachtet werden.
Die Pflegeversicherung wies den Angaben zufolge Ende 2022 einen Mittelbestand von rund 5,6 Milliarden Euro aus. Bis einschließlich Juli 2023 ergab sich für das laufende Jahr ein Defizit von rund 0,51 Milliarden Euro. Damit habe der Mittelbestand rund 5,1 Milliarden Euro betragen. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche und der vorgesehenen Leistungsanpassungen sei der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden.
Bei der Erarbeitung der Vorschläge soll auch die rechnerisch zu erwartende Entwicklung der Beitragssätze in der SPV betrachtet werden.
Die Pflegeversicherung wies den Angaben zufolge Ende 2022 einen Mittelbestand von rund 5,6 Milliarden Euro aus. Bis einschließlich Juli 2023 ergab sich für das laufende Jahr ein Defizit von rund 0,51 Milliarden Euro. Damit habe der Mittelbestand rund 5,1 Milliarden Euro betragen. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche und der vorgesehenen Leistungsanpassungen sei der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden.
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