Deutscher Bundestag|09.09.2025
PRESSEMITTEILUNG
Gesetzentwurf
Einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Berlin (kkdp)·Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung (21/1493) soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung.
In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen.
Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.
Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen.
Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung.
Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.
In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen.
Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.
Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen.
Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung.
Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.
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