Deutscher Bundestag|18.10.2023

PRESSEMITTEILUNG

Gesundheitsausschuss billigt Pflegestudiumsgesetz (PflegeStudStG)

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich gebilligt. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch weitere 39 Änderungsanträge, darunter 21 sachfremde Änderungen, die sich auf andere Gesundheitsbereiche beziehen, sowie 18 sachbezogene Änderungen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8105) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, AfD und Union lehnten die Vorlage ab, die Linke enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag verabschiedet werden.

Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingeführt. Die Änderungsanträge betrafen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Bei den beschlossenen sachbezogenen Änderungen geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen. So sollen in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden mit einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsanteil. Die praktische Ausbildung wird aus einem Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert.

Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.

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