Deutscher Bundestag|10.06.2026
PRESSEMITTEILUNG
Keine Einwände gegen Kandidatin für G-BA-Vorsitz
Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat sich mit dem Vorschlag der Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Nachbesetzung des unparteiischen Vorsitzes des G-BA befasst. Die Trägerorganisationen des G-BA haben sich auf die hessische Staatssekretärin Sonja Optendrenk (54) als Nachfolgerin für Josef Hecken (66) an der Spitze des G-BA verständigt. Der Wechsel ist Ende Juni 2026 vorgesehen.
Auf die Frage der Ausschussvorsitzenden äußerten die Abgeordneten in der Sitzung am Mittwoch keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kandidatin. Über diese Haltung des Ausschusses wird nun offiziell das Bundesgesundheitsministerium informiert. Die Kandidatin gilt damit vom Ausschuss als bestätigt.
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Das Gremium legt nach wissenschaftlichen Kriterien verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustehen. Zudem definiert der G-BA Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung.
Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien müssen innerhalb der GKV von den Krankenkassen sowie den ambulanten und stationären Leistungsanbietern eingehalten werden. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesgesundheitsministerium.
Der G-BA setzt sich aus vier großen Selbstverwaltungsorganisationen zusammen, die als Trägerorganisationen bezeichnet werden: Es sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband.
Die vier Organisationen benennen zehn Mitglieder für das Beschlussgremium des G-BA, das sogenannte Plenum. Das Plenum umfasst insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder. Finanziert wird der G-BA durch Systemzuschläge, darunter Zuschläge für jeden abzurechnenden Krankenhausfall.
Auf die Frage der Ausschussvorsitzenden äußerten die Abgeordneten in der Sitzung am Mittwoch keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kandidatin. Über diese Haltung des Ausschusses wird nun offiziell das Bundesgesundheitsministerium informiert. Die Kandidatin gilt damit vom Ausschuss als bestätigt.
Linkhinweis der Redaktion
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Das Gremium legt nach wissenschaftlichen Kriterien verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustehen. Zudem definiert der G-BA Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung.
Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien müssen innerhalb der GKV von den Krankenkassen sowie den ambulanten und stationären Leistungsanbietern eingehalten werden. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesgesundheitsministerium.
Der G-BA setzt sich aus vier großen Selbstverwaltungsorganisationen zusammen, die als Trägerorganisationen bezeichnet werden: Es sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband.
Die vier Organisationen benennen zehn Mitglieder für das Beschlussgremium des G-BA, das sogenannte Plenum. Das Plenum umfasst insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder. Finanziert wird der G-BA durch Systemzuschläge, darunter Zuschläge für jeden abzurechnenden Krankenhausfall.
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