Deutscher Bundestag|25.03.2026
PRESSEMITTEILUNG
Komplexe Verfahren bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Berlin (kkdp)·Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden.
Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem "Hürdenlauf" der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten "die Luft" ausgehe.
Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention.
Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge.
Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden.
Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem "Hürdenlauf" der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten "die Luft" ausgehe.
Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention.
Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge.
Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden.
Pressekontakt:
Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001