Deutscher Bundestag|18.10.2023

PRESSEMITTEILUNG

Krankenhäuser fordern Soforthilfen

Berlin (kkdp)·Die Krankenhäuser fordern Soforthilfen, um angesichts drastisch gestiegener Kosten weitere Insolvenzen zu vermeiden. Verschiedene Klinikverbände machten in einer Anhörung über Anträge der Unions- und der Linksfraktion zur Sicherung der Krankenhäuser deutlich, dass ohne diese Hilfen in manchen Regionen die Versorgung auf dem Spiel stehe. Andere Experten sehen in allgemeinen Finanzhilfen jedoch keinen sinnvollen Beitrag zur angestrebten Krankenhausstrukturreform. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/7568) einen Ausgleich für defizitäre Krankenhäuser über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform. Die Unionsfraktion warnt vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert in ihrem Antrag (20/8402) ebenfalls ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser.

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein Vorschaltgesetz zwingend notwendig, um die hohen Kosten durch Inflation, Energie und Tarifsteigerungen zu überbrücken. Nötig sind aus Sicht der DKG eine Anpassung der Landesbasisfallwerte, die regelhafte Finanzierung der Tarifsteigerungen sowie ergänzende Finanzinstrumente, um die Sach- und Personalkostensteigerungen vollständig und zeitnah abzubilden.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) warnte, die aktuelle Liquiditätslage der Krankenhäuser könnte sich negativ auf die weiteren diakonischen Hilfegelder auswirken. Dadurch könnte ein unerwünschter Dominoeffekt für die Stabilität der sozialen Infrastruktur entstehen. Die Folgen wären große Lücken in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung.

Der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK) erklärte, die Krankenhäuser seien auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund angewiesen. Es handele sich nicht um Staatshilfen oder Subventionen, sondern um eine notwendige Refinanzierung entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung. Ohne ein Vorschaltgesetz würden viele Häuser die Krankenhausreform nicht mehr erleben, die wohnortnahe Patientenversorgung wäre gefährdet.

Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erklärte, es sei unstrittig, dass die Kliniken mit vergleichsweise hohen Kostensteigerungen konfrontiert sind. Durch die unzureichende Investitionskostenfinanzierung der Länder fehlten zudem jährlich zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Die Zahl der stationären Krankenhausfälle liege außerdem deutlich unterhalb des Niveaus von 2019. Es sei jedoch nicht zielführend und wirtschaftlich, die Klinikkapazitäten dauerhaft von der Nachfrageentwicklung abzukoppeln.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erinnerte daran, dass der Bund die pandemiebedingten Fallzahlrückgänge mit rund 21,5 Milliarden Euro ausgeglichen habe. Die Krankenhäuser bekämen 2023 und 2024 weitere Bundesmittel in Höhe von sechs Milliarden Euro als Energiehilfen. Darüber hinaus erhielten die Kliniken für die Jahre 2023 und 2024 für die Geburtshilfe und Pädiatrie zusätzlich jährlich 420 Millionen Euro. Nach Ansicht des Verbandes sollten in der Übergangsphase bis zur Krankenhausreform zielgenaue Instrumente erarbeitet werden, um bedarfsnotwendige Kliniken vor einem Ausscheiden aus der Versorgung zu bewahren.

Mehrere Sachverständige aus der Geschäftsführung von Krankenhäusern machten in der Anhörung die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen zur finanziellen Stützung der Kliniken deutlich. Sobald ein Schutzschirmverfahren für ein Krankenhaus publik werde, wüchsen die Sorgen bei Mitarbeitern, Patienten und in der Bevölkerung. Es komme vor, dass in solchen Phasen ganze Abteilungen von anderen Kliniken abgeworben würden.

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