Deutscher Bundestag|24.10.2022

PRESSEMITTEILUNG

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Einbeziehung des Finanzministeriums verteidigt

Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung hat die Einbeziehung des Bundesfinanzministeriums in die geplanten Regelungen für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz verteidigt. Angesichts der steigenden Bedeutung der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und begrenzter Handlungsspielräume im Bundeshaushalt werde das Bundesfinanzministerium eingebunden, heißt es in der Antwort (20/3908) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3628) der Fraktion Die Linke.

Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesfinanzministerium sei auf die Verordnung zur Festlegung von Vorgaben zur Personalbedarfsermittlung und zur Festlegung der Personalbesetzung in der Pflege im Krankenhaus begrenzt.

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