Deutscher Bundestag|29.08.2023

PRESSEMITTEILUNG

Verbesserung der Krankenhaustransparenz

Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung will die Verbesserung der Krankenhaustransparenz in einem eigenen Gesetz regeln. Mit der Transparenzoffensive solle ein unabhängiges Verzeichnis aufgebaut werden, bei dem mehr patientenrelevante Informationen abrufbar sein sollen, als bisher für die Öffentlichkeit zugänglich sind, heißt es in der Antwort (20/8061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7918) der Unionsfraktion.

Neben der Darstellung von Leistungsgruppen soll die Zuordnung zu sogenannten Leveln den Patienten eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden. Das soll eine nutzerfreundliche Suche nach dem geeigneten Krankenhaus ermöglichen.

Die Zuordnung zu Leveln diene ausschließlich dem Zweck der Veröffentlichung im Rahmen des Transparenzverzeichnisses und habe keine krankenhausplanerische Auswirkung oder Auswirkungen auf die Vergütung. Durch die Level werden den Angaben zufolge bundeseinheitliche Versorgungsstufen von Krankenhäusern definiert. Dabei richte sich die Definition insbesondere nach der Anzahl und Art der mindestens vorzuhaltenden Leistungsgruppen.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten sichern. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten.

Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Umsetzung eines Transparenzverzeichnisses soll die Grundlage zur Erhebung und Verarbeitung der dafür erforderlichen Daten geschaffen werden.

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