Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.|07.10.2026

PRESSEMITTEILUNG

Psychotherapeutische Versorgung zukunftsfest aufstellen!

Berlin (kkdp)·DPtV fordert im Bundestag extrabudgetäre Vergütung von Psychotherapie

"Die ambulante psychotherapeutische Versorgung spart Kosten, verhindert lange Krankzeiten, Frühberentungen und teure stationäre Behandlungen", sagt Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag kritisierte er das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG), das die psychotherapeutische Versorgung mit gravierenden Einschnitten untergräbt. "Es geht um die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen. Wir fordern zuallererst, die gesamte psychotherapeutische Versorgung weiterhin extrabudgetär zu stellen", betont Maaß.

Versorgung zukunftsfest aufstellen

"Offenbar wurde verstanden, wie die geplanten Regelungen zur extrabudgetären Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zeigen, wie ein notwendiger Versorgungsbereich zukunftsfest aufgestellt werden sollte", sagen die DPtV-Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß. "Warum für erwachsene Menschen andere Regeln gelten sollen, kritisieren wir scharf. Um flächendeckend Psychotherapie anbieten zu können, reicht es nicht, die Versorgung einzelner Patient*innengruppen finanziell besserzustellen."

Angemessene Vergütung sicherstellen

"Im letzten Augenblick wurde mit dem GKV-BStabG die gesetzliche Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen aufgehoben", kritisieren Maaß und Jochim. "Dies führt zu massiven Unsicherheiten bei der Beurteilung der geltenden Rechtsprechung zur Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen." Er forderte daher die Verankerung eines Satzes im SGB V: "Bei den Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen ist deren zeitliche und persönliche Gebundenheit angemessen zu berücksichtigen". Maaß betonte: "Dies ist völlig kostenneutral zu regeln und hilft ausschließlich, Rechtsunsicherheiten in der Versorgung zu verhindern."

Weitere notwendige Regelungen

"Wir brauchen explizit eine zusätzliche Förderung von Gruppenpsychotherapien und der neuropsychologischen Therapie. Diese sind im vorliegenden Entwurf weitgehend vernachlässigt, obwohl gerade die Gruppenpsychotherapie direkt und leicht erkennbar, kosteneffektiv Kapazitäten schafft", betonen Jochim und Maaß. Des Weiteren müssen die Übergangsregelungen für die Versorgung in 2027 nachgearbeitet werden. Die Patientenzahlen im Bereich der Psychotherapie sind in 2026 um 10% bis 15% gestiegen: "Zu glauben, dass die Therapien aus 2026 mit dem um 10%-15% geringerem Volumen aus 2025 ohne Kollateralschäden in 2027 weitergeführt werden können, ist naiv. Wir brauchen hier zwingend die Berücksichtigung der Mengenentwicklung in 2026, sonst funktioniert die Versorgung nicht nahtlos!"

Unsere komplette Stellungnahme finden Sie hier: t1p.de/xtwq6

Pressekontakt:

Hans Strömsdörfer
Pressesprecher
presse@dptv.de
Mobil: 0157 73744828
Telefon: 030 23500927
Fax 030 235009-44


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