Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.|04.06.2026

PRESSEMITTEILUNG

Ministerium beanstandet Honorarkürzungen nicht

Berlin (kkdp)·DPtV unterstützt KBV-Klage und fordert Bundestag zum Handeln auf

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses, der zum 1. April 2026 die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent abgesenkt hat. "Es ist eine herbe Enttäuschung, dass ein offensichtlich willkürlich und auf falschen Bezugsgrößen hergeleiteter Beschluss des erweiterten Bewertungsausschuss nicht beanstandet wird. Trotz Nachfragen an den erweiterten Bewertungsausschuss und unterbrochenem Prüfverfahren wurden keinerlei Auflagen durch das BMG gefordert. Dass die betroffenen Verbände von dieser Entscheidung zunächst aus den Medien erfahren mussten, ist zudem irritierend und kein guter Stil. Gemeinsam mit der KBV setzen wir uns weiter gegen diese Fehlentscheidung auf juristischem und politischem Weg ein. Wer jetzt tatenlos zusieht, wie psychotherapeutische Praxen weiter unter finanziellen Druck geraten, riskiert die störungsfreie und ausreichende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen", kritisieren Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Jetzt sind die Gerichte und der Bundestag gefordert

Die DPtV unterstützt die Klage der KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg von Anfang an ausdrücklich. "Wir begrüßen den Antrag auf Eilrechtsschutz, um den Beschluss zur Honorarkürzung sofort zu stoppen. Die Entscheidung des BMG ändert nichts an unserer Auffassung, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Wir gehen davon aus, dass das Gericht den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses einer kritischen Prüfung unterziehen wird und die Rechtswidrigkeit feststellen", so Maaß. Parallel dazu erwartet die DPtV vom Deutschen Bundestag konkretes Handeln im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen muss verhindert werden. "Eine politisch verordnete Behandlungsbremse wäre weder versorgungspolitisch noch gesellschaftlich verantwortbar. 25 Prozent der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung drohen wegzufallen", mahnt Jochim.


Psychotherapeut*innen gehen am 8. Juni auf die Straße

Am 8. Juni 2026 befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Petition für eine angemessene psychotherapeutische Versorgung mit ausreichender Finanzierung. Inzwischen haben über 133.000 Menschen unterzeichnet. Ein starkes Signal. Die DPtV ruft zudem gemeinsam mit weiteren Verbänden zur Demonstration vor dem Bundestag auf. "Kürzungen in der Psychotherapie schaden jeden Tag. Am 8. Juni machen wir das sichtbar", konstatieren Jochim und Maaß.

Pressekontakt:

Hans Strömsdörfer
Pressesprecher
presse@dptv.de
Mobil: 0157 73744828
Telefon: 030 23500927
Fax 030 235009-44


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