Kassenärztliche Bundesvereinigung|22.01.2026
PRESSEMITTEILUNG
Dr. Andreas Gassen für selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen
Berlin (kkdp)·Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, plädiert in der aktuellen Diskussion um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine von Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen - auch um die Praxen deutlich zu entlasten.
"Im Sinne der Sozialpartnerschaft ist Vertrauen gefragt. Wir empfehlen daher eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen. Eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ,Formvordrucks´ ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen ist eher von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen und ein Arztbesuch mit entsprechender Diagnostik indiziert. Zudem würden dadurch die Praxen deutlich entlastet werden. Teilweise unseriösen Geschäftsmodellen wie der Click-AU würde so der Garaus gemacht. Auch die Rolle der Telefon-AU müsste überdacht werden. Sie wurde sinnvollerweise während der Corona-Pandemie eingeführt, hätte aber kaum noch eine Notwendigkeit bei einer selbst verantworteten Karenzzeit von 3 Tagen."
"Im Sinne der Sozialpartnerschaft ist Vertrauen gefragt. Wir empfehlen daher eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen. Eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ,Formvordrucks´ ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen ist eher von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen und ein Arztbesuch mit entsprechender Diagnostik indiziert. Zudem würden dadurch die Praxen deutlich entlastet werden. Teilweise unseriösen Geschäftsmodellen wie der Click-AU würde so der Garaus gemacht. Auch die Rolle der Telefon-AU müsste überdacht werden. Sie wurde sinnvollerweise während der Corona-Pandemie eingeführt, hätte aber kaum noch eine Notwendigkeit bei einer selbst verantworteten Karenzzeit von 3 Tagen."
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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Roland Stahl, Pressesprecher
Tel.: (0 30) 40 05 - 22 01
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RStahl@kbv.de
