Kassenärztliche Bundesvereinigung|04.03.2022

PRESSEMITTEILUNG

KBV-VV: gematik muss bei Problemen mit Konnektoren Verantwortung übernehmen

Berlin (kkdp)·Zu den Problemen bei Konnektoren hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung während ihrer digitalen Sitzung am 04.03.2022 einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

"Angesichts der in der Presseberichterstattung aufgegriffenen Probleme bei den Konnektoren ist die Verantwortung der gematik beziehungsweise deren unzureichende Wahrnehmung erneut herauszustellen:

Die gematik ist im Rahmen des Zulassungsprozesses dafür verantwortlich zu prüfen, dass Konnektoren die in den Spezifikationen festgelegten datenschützenden Anforderungen einhalten.

Auf diese Prüfungen dürfen und müssen sich Ärzte und Patienten verlassen können, so nicht das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur (TI) zutiefst erschüttert werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert die Vertreterversammlung:

Die gematik muss ihrer gesetzlichen Verantwortung im Rahmen des Zulassungsprozesses gerecht werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist als Mehrheitsgesellschafterin dafür verantwortlich, die gematik in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überwachen. Insofern ist sie aufgefordert, die Konsequenzen aus dem in Rede stehenden Vorfall zu ziehen.
Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten müssen sich unbedingt darauf verlassen können, dass die Nutzung der für die TI erforderlichen Komponenten keine Gefährdung ihrer sensiblen Daten bedeutet."

KBV-VV erwartet von gematik einsatzfähige TI-Komponenten

Zur Einsatzfähigkeit von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) während ihrer digitalen Sitzung zudem einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erwartet von der gematik, dass sie dafür Sorge trägt, dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind, auch uneingeschränkt einsatzfähig sind. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, drückt die Vertreterversammlung ihre Erwartung aus, dass die gematik dafür Sorge trägt, dass die gematik sich ebenso dafür verwendet, dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird.

Bis zum Zeitpunkt der Herstellung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der entsprechenden TI-Komponenten geht die Vertreterversammlung der KBV weiterhin davon aus, dass diese - nebst ihren Funktionalitäten - nicht genutzt werden müssen, sofern hierdurch in den Praxen Schäden entstehen.

Sofern die KBV mit ihrer Forderung nach einer Übernahme der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der TI-Komponenten in der Gesellschafterversammlung der gematik nicht durchdringen kann, fordert die Vertreterversammlung der KBV den Vorstand auf zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 25 SVHV in der gematik noch gewahrt sind."

Pressekontakt:

Roland Stahl
Pressesprecher
Tel.: (0 30) 40 05 - 22 01
Fax: (0 30) 40 05 - 22 90
RStahl@kbv.de


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