U1/U2-Versicherung für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen an den Umlageversicherungen U1 und U2 teil. Über diese Umlageversicherungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) werden für kleinere Betriebe die finanziellen Risiken durch Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) der Arbeitnehmer und Auszubildenden abgesichert.

U1 - Entgeltfortzahlung
Die U1-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung für seine arbeitsunfähigen Arbeitnehmer. Einige Krankenkassen bieten verschiedene Umlage- und Erstattungssätze an, unter denen der umlagepflichtige Arbeitgeber wählen kann.

U2 - Mutterschaft
Arbeitnehmerinnen erhalten bei Mutterschaft von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Er entspricht der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem letzten Nettoentgelt. Die U2-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber diese Aufwendungen. Der Beitragssatz ist je nach Kasse unterschiedlich, der Erstattungssatz beträgt immer 100 Prozent der Aufwendungen.

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