Bundessozialgericht|20.03.2018
PRESSEMITTEILUNG
Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen
Kassel·Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Achtung des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkasse. Dabei sind...
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