Deutscher Bundestag|21.06.2023

PRESSEMITTEILUNG

Gesundheitsausschuss billigt Arzneimittelreform (ALBVVG)

Berlin (kkdp)·Der Gesundheitsausschuss hat die Arzneimittelreform zur Verhinderung von Lieferengpässen gebilligt. Für die in den Beratungen noch geänderte und ergänzte Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Opposition votierte mit den Stimmen von Union, Linken und AfD geschlossen dagegen. Der Gesetzentwurf (20/6871) soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Der Ausschuss billigte insgesamt 31 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, darunter zehn fachfremde Änderungen. So werden rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern geschaffen. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.

Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese soll auch künftig möglich sein. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten.

Auch die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst. Ferner sollen Krebsmedikamente (Onkologika) in die neue Richtlinie für eine erhöhte Bevorratung aufgenommen werden, um einer Gefährdung der Arzneimittelversorgung bei Lieferengpässen oder Mehrbedarfen entgegenzuwirken.

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