Deutscher Bundestag|25.06.2025
PRESSEMITTEILUNG
Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beantragt
Berlin (kkdp)·Die Fraktionen von Union und SPD beantragen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur "Aufarbeitung der Corona-Pandemie". Die Pandemie habe Bürger, Zivilgesellschaft, staatliche Institutionen, Betriebe sowie Kunst und Kultur mit Herausforderungen von historischer Tragweite konfrontiert, heißt es in dem Antrag (21/562) der Fraktionen, der an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung steht.
Die Corona-Pandemie habe tiefgreifende Auswirkungen gehabt insbesondere auf das Gesundheitswesen, die Bildungseinrichtungen und den Sozialstaat und auch zu tiefgreifenden Veränderungen im Familienalltag und im Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt. Zudem seien Selbstständige, Beschäftigte und Arbeitgeber sowie das kulturelle Leben vor existentielle Herausforderungen gestellt worden.
Angesichts der existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung habe die Aufgabe darin bestanden, schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich abzuwenden.
Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürgern einbeziehende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit sei unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Enquete-Kommission soll der Vorlage zufolge ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken. Das Ziel sei, beim Auftreten einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden könne.
Der Enquete-Kommission sollen 14 Mitglieder des Bundestages sowie 14 Sachverständige angehören. Die Unionsfraktion soll fünf Mitglieder benennen, die Fraktionen von AfD und SPD jeweils drei Mitglieder, die Grünen-Fraktion zwei Mitglieder und die Linke-Fraktion ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden, wobei eine angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sichergestellt werden soll.
Die Enquete-Kommission soll ihren Abschlussbericht bis zum 30. Juni 2027 vorlegen. Die Vorlage von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsaspekten ist zulässig. Dies könne eine zeitnahe parlamentarische und politische Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen, heißt es.
Die Corona-Pandemie habe tiefgreifende Auswirkungen gehabt insbesondere auf das Gesundheitswesen, die Bildungseinrichtungen und den Sozialstaat und auch zu tiefgreifenden Veränderungen im Familienalltag und im Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt. Zudem seien Selbstständige, Beschäftigte und Arbeitgeber sowie das kulturelle Leben vor existentielle Herausforderungen gestellt worden.
Angesichts der existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung habe die Aufgabe darin bestanden, schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich abzuwenden.
Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürgern einbeziehende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit sei unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Enquete-Kommission soll der Vorlage zufolge ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken. Das Ziel sei, beim Auftreten einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden könne.
Der Enquete-Kommission sollen 14 Mitglieder des Bundestages sowie 14 Sachverständige angehören. Die Unionsfraktion soll fünf Mitglieder benennen, die Fraktionen von AfD und SPD jeweils drei Mitglieder, die Grünen-Fraktion zwei Mitglieder und die Linke-Fraktion ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden, wobei eine angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sichergestellt werden soll.
Die Enquete-Kommission soll ihren Abschlussbericht bis zum 30. Juni 2027 vorlegen. Die Vorlage von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsaspekten ist zulässig. Dies könne eine zeitnahe parlamentarische und politische Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen, heißt es.
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